Nick Altena schreef op maandag 8 januari 2007, 12:30:
> Nick Altena schreef op maandag 8 januari 2007, 12:27:
>
>> Nick Altena schreef op maandag 8 januari 2007, 12:22:

> bericht ook al niet staan...
> nou ja...van hieruit werkt het, daar ging het om.
>
> Nick
Am 1. Januar 2007 ist endgültig das neue Hufbeschlagsgesetz in Kraft getreten. Es bedeutet eklatante Einschnitte für einen Großteil der Pferdehalter im Trabrennsport, die selbst Pferde beschlagen und dies sehr fach- und pferdegerecht und darüber hinaus auch erfolgreich durchführen. Nach dem Gesetz sind nämlich nur noch gelernte oder bisher gewerblich tätige Hufschmiede berechtigt, den Hufbeschlag auszuüben.
Der Bundesrat sieht es in seiner Stellungnahme offenbar sogar als Fortschritt an, wenn sichergestellt ist, "dass Tierhalter und -
betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines
Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für
sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.
In der Praxis gibt es derzeit zahlreiche qualifizierte Hufpfleger, die die
Hufpflege sachgerecht ausüben, jedoch keinen Beschlag vornehmen. Dies sollte
auch künftig im bisherigen Umfang ohne staatliche Anerkennung möglich sein."
Der Gesetzestext ist dort zu finden:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0900.pdfDie Absichten des Gesetzes sind aus Gesichtspunkten des Tierschutzes durchaus nachzuvollziehen. Das Gesetz strotzt aber von Praxisferne, wenn man die Verhältnisse im Trabrennsport zu Grunde legt.
Die letzte Chance, hier eine absolut notwendige Korrektur herbeizuführen besteht in der Ermächtigung des § 8, wozu der Bundesrat in seiner Entschließung vom 10.03.2006 folgendes formuliert: Er bittet nämlich die Bundesregierung, "umgehend eine Verordnung auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes vorzulegen, mit der eine generelle Verkürzungsmöglichkeit für solche Personen eingeführt wird, die über eine
Ausbildung in dienlichen Berufen, insbesondere Pferdewirte und Metallbauer (Fachrichtung Gestaltung, Kernbereich Hufbeschlag), verfügen."
Es ist absolut erforderlich, dass der Dachverband hier enorme Lobbyarbeit leistet und sich aktiv bei der Erarbeitung dieser Verordnung einbringt. Im Moment jedenfalls ist es so,dass jeder, der ein Eisen festmacht, sich ordnungswidrig verhält und mit bis zu 3.000 € bestraft werdedn kann.
Nils en Olly